In letzter Zeit stehen Praktiken der Unternehmen im Zusammenhang mit dem mangelnden Datenschutz der Arbeitnehmer zusehens im Rampenlicht. Unrechtmäßige Überwachungen per Kamera bzw. massenhaftes Ausforschen von Konten der Arbeitnehmer und auch ihrer Angehörigen sind entweder Ausdruck von datenschutzrechtlicher Unkenntnis oder aber von Dreistigkeit sondergleichen.
Der Gipfel der Zumutungen, und das sollte man durchaus skandalieren, ist die Verletzung der intimsten Tiefen der Privatsphäre, nämlich das Berühren des Körpers und das Eindringen in den Körper durch einen Fremden. Die systematischen medizinischen Untersuchungen samt Blutabnahme bei erfolgreichen Bewerbern bei Daimler, Beiersdorf und Merck machen fassungslos. Hier werden die letzten Grenzen der Privatsphäre überschritten. Natürlich gibt es Berufe, in denen medizinische Untersuchungen eine gesetzliche Grundlage haben wie z.B. bei Piloten. Wie allerdings Rechtmäßigkeit und Erforderlichkeit einer umfassenden medizinischen Untersuchung samt Blutuntersuchung bei einer Bewerberin auf einen Büroarbeitsplatz zu begründen wären, erschließt sich mir nicht. Eine Einwilligung könnte Grundlage sein, solange sie freiwillig, transparent und widerruflich ist. Können wir das bei einem so asymmetrischen Verhältnis wie in einer Bewerbungssitution zwischen Kandidaten und potentiellem Arbeitgeber annehmen? Sicherlich nicht. Die Frage nach der Erforderlichkeit bleibt m.E. unbeantwortet.
Natürlich ist die Rechtslage unübersichtlich. Arbeitnehmerspezifische datenschutzrelevante Regelungen finden sich überall verstreut, von der Sozialgesetzgebung bis zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz hin gibt es unterschiedlichste Erhebungs- und Aufbewahrungsvorschriften. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz könnte hier kanalisierend wirken und Übersichtlichkeit schaffen. Die Zeit wäre mehr als reif.
Ein Gedanke zu “Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz muß her”
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