So entsetzlich des Leid nach den Erdbeben in Haiti ist, dies kann kein Grund für Hilfsorganisationen sein ungefragt Bittbriefe zu versenden. In diesem Fall hat es meine Holde erwischt. Ist klar, Frau in bestimmter Alterskategorie, dort wird erhöhte Spendenbereitschaft vermutet. Doch woher hat man die Adresse, wenn der Angeschriebene mit der betreffenden Organisation nichts zu tun gehabt hat? Natürlich über Adresskäufe von anderen Organisationen oder Unternehmen, die im Besitz der betreffenden Daten sind. Normalerweise senden wir solche Briefe „unfrei an Absender“ zurück, in diesem Fall haben wir Hemmungen. Auch auf Nachfragen und Offenlegung des Namens des Adressverkäufers wird verzichtet, nicht aber dieses Verhalten kritisch offen zulegen.
Denn es gilt, auch moralisch gute und wertvolle Aktionen sollten sich an Regeln zu halten. Und ja, man mag es bedauern oder nicht, die Politik hat bei der letzten Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes Ausnahmen gemacht und entschieden daß Hilfsorganisationen weiterhin das Listenprivileg beanspruchen dürfen.