Gelegentlich bekomme ich Werbung per Post von der Deutschen Bahn. Als BahnCard-Kunde und früherer Vielfahrer sind mir einzelne Gutscheine oder ähnliche Aufmerksamkeiten immer willkommen gewesen. Der letzte Werbebrief läßt mich dann doch zweifeln ob ich dies länger akzeptieren kann. Was ist geschehen?
Der Inhalt des Werbebrief besteht in der Aufforderung der Deutschen Bahn einem Freund oder einer Freundin eine sogenannte Schnupper BahnCard 25 zu schenken und ihn zu bitten auf einen Besuch vorbei zukommen. Dafür bekommt der Angeschriebene eine einmalige Vergünstigung zu den Konditionen einer BahnCard 25 für die 2. Klasse. Dafür ist eine sogenannte Empfehlerkarte der Deutschen Post beigelegt. Diese bereits frankierte Karte enthält auf der Vorderseite eine vorformulierte Besuchseinladung sowie das Feld für Name und Anschrift des Beschenkten. Zusätzlich erkennt man eine alphanumerische Beschriftung und einen 2D-Barcode.

Nach Erhalt der Empfehlerkarte kann der Angeschriebene ausschließlich an einem Schalter der Deutschen Bahn eine Fahrkarte mit Rabatt erwerben, wobei die Empfehlerkarte am Schalter vorzulegen ist. Die Rückseite der Karte enthält auf der rechten Seite die Schnupper BahnCard, die mit einem Tagesstempel Gültigkeit erlangt und auf der linken Seite ein Datumsfeld und eine Feld für die DB Verkaufsstellennummer. Darüber ist eine Datenschutzbelehrung in einer schlechter lesbaren Schriftart als der restliche Text abgedruckt. Der Mitarbeiter am Schalter trennt nun die Schnupper BahnCard per Schere von dem Rest ab und händigt sie dem Kunden aus. Die linke Seite behält der Schaltermitarbeiter denn darauf sind auf der gegenüberliegenden Seite Name und Anschrift des Kunden geschrieben.

Eine Perforation in der Kartenmitte, damit der Kunde seinen Namen und seine Adresse abtrennen kann ist nicht vorgesehen.
Diese Werbeaktion dient meine Erachtens ausschließlich dazu der Deutschen Bahn neue personenbezogene Daten zu liefern. Dabei ist die Aktion ist völlig intransparent. Zum Erwerb der vergünstigten Reise sind die personenbezogenen Daten des Kunden irrelevant und der Kunde wird nirgendwo klar um seine Zustimmung zum Erhalt von Werbung gefragt. Ich glaube dies ist auch gar nicht gewünscht, denn sonst wäre eine Abrißkante in die Karte eingefügt gewesen. Diese Werbeaktion hebelt m.E. auch Koppelungsverbot des BDSG §28 Abs. 3b aus. Weiterhin frage ich mich nach der Bedeutung des 2D-Barcodes. Sind da möglicherweise Informationen über den Absender gespeichert? Will man hier auch noch soziale Beziehungsgeflechte aufdecken?
Diese Werbeaktion finde ich, gelinde gesagt, unverschämt gegenüber dem heutigen und dem zukünftigen Kunden. Ich überlege ernsthaft meine Zustimmung zum Erhalt von Werbung der Deutschen Bahn zu widerrufen.
Hallo Horax,
ich denke, dass der Code Daten des Auftraggebers enthält (in dem Fall: Bahn), da ja das Porto abgerechnet werden muss. Der Empfehlende wird es nicht frankieren und unfrei wird es keiner annehmen. Bezahlen muss es aber einer 🙂
Ich gehe davon aus, dass die Post eher Porto als Adressen generieren will, alles andere wäre auch nicht Datenschutz-konform.
Gruß, Holger