Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht ist ein Werk der Gegenaufklärung

Heute ist der Gesetzentwurf der Justizministerin zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger veröffentlich worden und erste Bewertungen haben Thomas Stadler und Udo Vetter vorgelegt. Auch Kai Biermann hat sich auf Zeitonline kritisch dazu geäußert.(Ich übe schon einmal das Nichtverlinken). Es ist mehr als einsichtig, daß die Differenzierung in private und gewerbliche Blogs, so wie geplant, unmittelbar rückwärtsgewandt ist. Laufen Werbebanner oder ist ein Flattr-Button auf der Blogseite eingebaut um die Kosten des Blogbetriebs zu refinanzieren, gilt der Blog als gewerblich und der Link auf ein Presseerzeugnis muß lizenziert werden.

Der absolute Hammer ist aber die Verknüpfung der beruflichen Tätigkeit des Blogbetreibers mit seinem geposteten Inhalt.

Im Klartext: wenn ich als Datenschutzbeauftragter hier auf meinem Blog meine persönliche Meinung zu einem Datenschutzthema poste und auf ein Presseerzeugnis verlinke, dann muß ich es vorher lizenzieren sonst wäre ich abmahnfähig.

Das was Immanuel Kant als Grundlage der Aufklärung bezeichnete, die Freiheit nämlich von meiner Vernunft öffentlichen Gebrauch zu machen, das wird jetzt ökonomisiert und versucht zu reglementieren.

Die Gegenaufklärung ist in vollem Gang.

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