Wie würde eigentlich Immanuel Kant das Internet finden, wäre er begeistert, wäre er entsetzt, wie würde er es nutzen? Ein Interview in der FAZ mit dem Philosophieprofessor Markus Gabriel nähert sich der Frage an. Ich empfehle den Artikel im Ganzen zu lesen. Er beleuchtet Kants Konzept der Öffentlichkeit, das sich im Internet in neuer Weise bildet. Einerseits positiv gesehen als Manifestation einer umfassende Öffentlichkeit, andererseits mit einer Geschwindigkeit und in einer Intransparenz, die die Urteilskraft beeinträchtigen kann. Diese Gedanken möchte ich vorausschicken um mit ihnen im Hinterkopf eine staatliche Praxis zu betrachten, die orthogonal zu Kants Öffentlichkeitsgedanken steht.
Umfangreiche Abhörmaßnahmen wie Prism und Tempora amerikanischer und britischer Geheimdienste, die die internationale Kommunikation betreffen werden mit Hilfe von Kants Rechts- und Geschichtsphilosopie kritisch beleuchtet. Sowohl Thomas Stadtler als auch Erbloggtes nehmen sich der kritischen gesellschaftlichen Sichtweise Kants an und analysieren das staatliche Handeln. Es ist sicher keine Überaschung, daß beide zu dem Schluß kommen, daß dieses staatliche Handeln Unrecht im Sinne Kants ist und ich mich ihrer Sichtweise anschließe. Allerdings gibt es meines Erachtens noch eine vorgelagerte, individuelle Ebene, die noch zu betrachten wäre.
Dazu möchte ich Jens Best sinngemäß zitieren, der erst neulich bemerkte, daß die Meinungsfreiheit in Deutschland nicht wohl gelitten sei. Dies bringt mich zu Kants kurzem Aufsatz Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? Zu Beginn des Texte stehen die berühmten Sätze:
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.
Das Individuum ist zwar Subjekt und Handelnder aber die Konsequenzen des Handelns als aufgeklärtes Subjekt haben gesellschaftliche Wirkungen und verbinden Individuum und Öffentlichkeit.
Ich antworte: Der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen zustande bringen; der Privatgebrauch derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern. Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder Amte von seiner Vernunft machen darf.
Für mich stellt sich die Frage ob dieser öffentlich Vernunftgebrauch im Sinne Kants überhaupt in unserer Gesellschaft anerkanntes und respektiertes Handeln ist. Ich stelle fest, daß es in Unternehmen wie weiteren Organisationen als auch NGOs vielfältige Bestrebungen gibt, diesen öffentlichen Vernunftgebrauch ihrer Mitglieder zu verhindern, da man sich möglicherweise in ein ungünstiges Licht gesetzt fühlt. Auf der anderen Seiten werden Menschen, die sich öffentlich engagieren im Rahmen eristischer Dialektik von Kritikern auf ihre Zugehörigkeit zu Unternehmen oder anderen Organisationen reduziert und ihnen die Freiheit zum öffentlichen Vernunftgebrauch abgesprochen. Das heißt für mich, daß Aufklärung im Sinne Kants auch nach über zweihundert Jahren im nichtstaatlichen Bereich unserer Gesellschaft immer noch negativ konnotiert ist.
Falls das richtig ist und Aufklärung im nichtstaatlichen Bereich von den unterschiedlichsten „Vormünder“ wie zu Kants Zeiten sabotiert wird, wie soll aufgeklärtes Handeln im staatlichen Bereich gängige Praxis werden? Dort agieren keine besseren Menschen als im nichtstaatlichen Bereich. Trotzdem muß im Politikbereich eigenes Handeln als öffentliches Handeln im Sinne der Publizität gewollt und bejaht werden sonst wird staatliche Handeln im kantschen Sinne zu Unrecht. Das ist eine menschlich ungeheuer schwierige aber notwendige Forderung. Politischen Gehalt kann nur das haben was sich in öffentlicher Prüfung, in Publizität, bewährt, alles andere wäre Unrecht.
Ein Gedanke zu “Publizität muß gewollt werden”
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