Postkartenanalogie

Da kommt doch dieser unsinnige Vergleich auf, der Uhl von der CSU bringt ihn aber das ist eigentlich irrelevant, denn die Opper- und Hartmänner dieser Welt von der SPD ticken genau so. Der Vergleich gehe in etwa so:

Der geneigte Schreiber einer e-Mail brauche sich nicht zu wundern, wenn man die lesen könne, denn sie sei wie eine Postkarte, da könne ja auch jeder draufschauen, sie sei öffentlich. Die e-Mail möge man verschlüsseln (sonst sei man selber schuld).

Nun ist natürlich klar, daß in diesem Vergleich, die in der Politik stets anwesende Argumentationsstruktur der eristischen Dialektik innewohnt. Eine Postkarte ist vom Briefgeheimnis geschützt, die dürfen die Herren Uhl sowie die Opper- und Hartmänner dieser Welt, samt den von ihnen vertretenen Sicherheitsapparate nicht einfach so lesen und die Inhalte verwenden. Selbiges gilt selbstverständlich für die e-mail, hier gilt das TKG. Die Politik weiß also, daß personenbezogene Daten der Bürger auch wenn sie nicht eingetütet, verschlüsselt oder hinter Stahltüren verschlossen sind, von ihnen und ihren Sicherheitsapparaten und auch Unternehmen nicht anlaßlos verwendet werden dürfen. Was also soll der Vergleich?
Ich meine, der Vergleich ist ja nicht an den interviewenden Journalisten adressiert, nein, das staunende Publikum soll einfach für dumm verkauft werden. Schade eigentlich.

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