Das Suchmaschinenurteil des EuGH ist bereits eine Weile gesprochen und ich habe dazu eine Menge Einschätzungen gelesen, war auf Veranstaltungen dazu, bin aber letzten Endes immer noch ratlos was denn die Konsequenzen sind. Mit Konsequenzen meine ich Konsequenzen sowohl im Suchmaschinenbereich als auch in anderen Kontexten. Die Meinungen dazu divergieren vehement. Mich hat überascht, daß es tatsächlich Leute überascht wenn das Gericht meint eine Suchmaschine verarbeite personenbezogene Daten. Was anderes sollte die Indexierung von Inhalten mit Namen und ihre (listenhaften) Präsentation sein? Auch der Hinweis, eine Suchmaschine müsse eine Abwägung eigener Interessen mit dem schutzwürdigen Interesse des Betroffenen durchführen ist eigentlich keine große Überaschung. Die Einschätzung eine rechtmäßig veröffentlichte personenbezogene Information in einem Informationssysteme sei in einem anderen kritisch kann doch so neu ebenfalls nicht sein. Wenn der Staat mich als Blogbetreiber zwingt ein Impressum mit personenbezogenen Daten bereit zu halten, da ist der Zweck klar und es heißt nicht, daß die Nutzung dieser veröffentlichen Information zu anderen Zwecken und in anderen Information-ssystemen rechtmäßig wäre. Allerdings sind das im Urteil ausgesprochene Marktortprinzip und der Handlungsrahmen zur Interessensabwägung so nicht erwartet. Die Bevorzugung der schutzwürdigen Interessen vor der Meinungsfreiheit gibt ja eben keinen wirklichen Abwägungsrahmen vor. Aber das ist etwas, was noch mit Leben ausgefüllt werden muß und scheint so noch offen zu sein. Ist das Marktortprinzip auch in anderen Kontexten so anwendbar? Ich habe auch da schon Zweifel von Juristen gehört und auch das scheint ebenfalls offen.
Für viele Leute gehören Suchmaschinen zur Infrastruktur, die in diesem Rahmen die Aufgabe hat dezentrale Inhalte zu zentralisieren und für die Nutzer erst verfügbar zu machen und schreiben so den Suchmaschinen besondere Eigenschaften zu, die bei der vorgenannten Interessensabwägung zugunsten der Meinungsfreiheit besonderes Gewicht bekommen sollten. Das ist umstritten und die Diskussion sicher noch nicht beendet. Das EuGH hat ein Urteil zu einfach verketteten Datenverarbeitungen gesprochen. Der technologische Fortschritt wird verkettete Datenverarbeitungen noch beschleunigter, quasi explosionsartig, vermehren und unüberschaubare Wege des Datenflusses generieren. Dabei die schutzwürdigen Interessen der Nutzer zu wahren wird eine Herkulesaufgabe sein, die nur im Zusammenspiel von Geistes- und Sozialwissenschaften, Technik und Recht gelöst wird.
Ein Gedanke zu “Gedanken zum Suchmaschinenurteil des EuGH”
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