Für die Datenverarbeitung wird der Mensch in seiner Gänze auf einzelne Aspekte seines Lebens in Datenpunkte zerlegt. Er wird verdinglicht. Die Perspektive, dass Daten eine neue Währung seien, bringt die vollständige Verdinglichung sehr gut zum Ausdruck. Werden die Daten als Geld gesehen so sind sie ein Medium. Medien funktionieren einwandfrei wenn sie vollständig unsichtbar sind. Ist der Mensch im Datum zu Geld transformiert ist er vollständig unsichtbar.
Diese mediale Sichtweise nehmen vor allem die Datenverarbeiter an. Andere Perspektiven sind selbstverständlich:
Die Asymmetrie zwischen Organisation und Individuum erzwingt eine Norm oder einen ganzen Kranz an Normen um diese Asymmetrie auszugleichen und beide auf Augenhöhe zu bringen. Dies ist der Kern des Datenschutzes. Dazu erfanden Steinmüller, Lutterbeck und Mahlmann sowie das Bundesverfassungsgericht eine juristische Norm das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Daraus leiten sich ein Bündel weiterer gesetzgeberische Einhegungen sowie technische als auch organisatorische Maßnahmen ab.
Den vorher skizzierten systemtheoretischen Ansatz können wir ablösen indem wir den Begriff „Adiaphorisierung“ von Zygmunt Bauman adaptieren. Bauman erkennt, dass durch organisatorische Erfindungen wie Arbeitszerlegung/teilung sowie technischen Erfindungen die Verantwortlichkeitsreichweite des Individuums, die wir als moralischen Sinn bezeichnen wollen reduziert bzw. ganz aufgehoben werden kann. In den langen Ketten der Arbeitsteilung und der technischen Systeme verliert der verantwortliche Verarbeiter die Übersicht über die Folgen seines Tuns. Dazu kommt noch die Gefahr, durch Medialisierung der Daten und damit der Unsichtbarkeit für den Verarbeiter den moralischen Sinn zu verlieren.
Technische und organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes wie z.B. Pseudonymisierung und Anonymisierung weiten die Datafizierung aus. Können wir also mutmaßen, dass Datenschutzmaßnahmen die Verdinglichung und Medialisierung ebenfalls ausweiten?
Ein Gedanke zu “Über Datenschutzmaßnahmen und Verdinglichung sowie Medialisierung”
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