Eine Juristin twittert, daß die Verlautbarungen der Artikelgruppe 29 nicht das letzte Wort seien, sondern wenn Aufsichtsbehörden die Verlautbarungen durchsetzen wollen, diese von einem Gericht geprüft werden können. Der Mitarbeiter einer Aufsichtsbehörde der Länder bezweifelt die Kompetenz und Zuständigkeit eines Gerichts. Die Mitglieder der Artikelgruppe seien „informatorisch und juristisch“ so weise (nicht sozialwissenschaftlich, nicht politisch, nicht philosophisch, also mehr oder weniger außerhalb der Welt, der Welt entrückt), daß sie also nur Erwägungen des letzten Wortes sprechen, sie sind unfehlbar – demiurgisch. Nein – unfehlbar sind sie sicher nicht und sie erschaffen auch sicher nicht die Welt. Ihre Verlautbarungen sind immer ideologisch. Deshalb ist Überprüfung richtig und wichtig. Und es wundert doch schon, daß Gewaltenteilung verneint wird. Das ist schlechte Praxis.
Ein Gedanke zu “Über die Infallibilität der Artikelgruppe 29”
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