Über Datenschutzerklärungen und einfache Sprache

Die DSGVO, die seit letztem Freitag angewendet wird, verlangt, dass die Informationen die die Organisation der Person bereitstellen soll, in einfacher Sprache sind. Diese Informationen sind das Aushängeschild der Organisation. Sie haben eine tragische Form, Unverständlichkeit und erhabene Sprache. Sie könnten, in einfacher Sprache, zwar den Ansprüchen der Person genügen, den Ansprüchen der Aufsichtsbehörden und anderer Organisationen nie. Denn die Informationsbereitstellung ist eine Optimierungsaufgabe. Zwar wird der zusätzliche Nutzen der Information immer geringer aber genau diese fehlende Information kann von der Aufsichtsbehörde und anderen Organisationen als diejenige deklariert werden, die die „Informationelle Selbstbestimmung“ der Person am stärksten gefährdet. Die betroffene Organisation ist dabei natürlich düpiert. Es ist also aus Sicht der Organisation vernünftig diese Informationen in der juristischen Sprache von Juristen für Juristen bereit zu stellen und die Person zu ignorieren. So kann sich die Organisation mit der Aufsichtsbehörde oder einer anderen Organisation unter Gleichen in juristischer Sprache austauschen und verständigen. Die Tragik ist aufgelöst, die Person bleibt auf der Strecke. Wer könnte eigentlich ein Interesse daran haben, dass sich das ändert?

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