Über Arbeitgeber – Arbeitnehmerasymmetrien

Der EuGH stellt fest, dass die Relation Arbeitgeberïn – Arbeitnehmerïn asymmetrisch ist. Diese asymmetrische Relation ist wahr und im Kapitalismus unabänderlich. Das ist wahrhaftig nichts Neues. Der EuGH leitet daraus besonderen Arbeitnehmerïnnenschutz ab.

Das BAG stellte fest, eine Einwilligung der Arbeitnehmerïn in die Datenverarbeitung durch die Arbeitgeberïn sei möglich, trotz einer auch von ihm konstatierten asymmetrischen Relation. Das ist falsch. Die Relation Arbeitgeberïn – Arbeitnehmerïn ist doppelt gefährlich denn die Asymmetrie der Relation Organisation – Person, die die Informationelle Selbstbestimmung gefährdet, muß als weitere Asymmetrie hinzu gedacht werden. Sie kann nicht einfach additiv hinzu gedacht und mit einer Einwilligung abgebaut werden sondern ist durch die erste Asymmetrie vermittelt. Diese Relation zu egalisieren kann nicht der Arbeitnehmerïn überlassen werden sondern ist eine kollektive Aufgabe – durch den Gesetzgeber oder den Betriebsrat.

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