Zu Beginn eine Ergänzung zum Blogpost „Über die Stunde der Aufsichtsbehörden„. Die systemtheoretische Fundierung des Bildes von der „strukturellen Überlegenheit“ der Organisation über die Person in der Datenschutztheorie transzendiert dieses Bild in den Zustand ewiger Wahrheit bis ans Ende aller Zeiten. In dem Blogpost wird dieses Bild der „strukturellen Überlegenheit“ zwar benutzt ist aber der systemtheoretischen Fundierung enthoben damit sich überhaupt neue Sichtweisen erschließen lassen und ein Weiterdenken möglich wird. So wird der Blick frei für die Möglichkeit der Datenschutzaufsicht als Angreifer auf die Organisation. (Selbst empirisch faßbar denn einige Aufsichtsbehörden, z.B. die spanische Datenschutzaufsicht finanzieren sich durch die Bußgelder, sind also profitorientiert.)
Das macht nun keinesfalls Halt vor der Person. Blogger, die nicht gewerblich bloggen sind vor Angriffen nicht gefeit. Die Bürokratie feiert fröhliche Urstände und auch die kleinen privaten Blogger müssen datenschutzrechtliche Verträge mit ihrem Webhostinganbieter abschließen und die Verantwortung für deren Datenverarbeitung übernehmen. In Wirklichkeit haben sie keine Kontrolle oder Möglichkeit der Kontrolle über die Datenverarbeitung des Webhostinganbieters. Die Aufsicht meint die Organisation, nimmt aber die Person ins Visier. Ist das eigentlich gesellschaftlich so gewollt? Wohin wird dieses Ins-Visier-Nehmen führen? Und nimmt die Aufsichtsbehörde auch dieses kleine Blog ins Visier?