#digitalLEBEN – Pausanias wirft ein Stöckchen

Der Pausanias hat mir in einem Blogbeitrag ein Stöckchen zugeworfen, das ich ihm nun beantworten möchte. Über Digitalisierung zu schreiben ist natürlich schwieriger als in der zunehmend digitalisierten Gesellschaft zu leben. Bemühe mich also um Verständlichkeit.

In einer digitalen Welt zu leben, bedeutet für mich …

… nichts, denn ähnlich wie Markus Gabriel meine ich, daß es die Welt nicht gibt. (Sorry Mäx aber diese Klugscheißerei mußte sein…) Meine Umgebung, mein Leben, das ist richtig, wird zunehmend digitalisiert und das seit langem. Denke ich unendlich viele Jahre zurück, an den Beginn meines Studiums, an dem ich in Sekundengeschwindigkeit mit Statistikprogrammen Faktorenanalysen rechnete, zu denen man in noch älteren Zeiten tagelang mit Millimeterpapier und Zirkel arbeitete, so war das erstaunlich. Wahrscheinlichkeiten ergodischer Systeme habe ich durch das Programmieren kleinerer BASIC Anwendungen verstanden. Digitalisierung dringt zwar in Produktionsprozesse ein, mein Stuhl auf dem ich gerade sitze ist aber noch ziemlich analog, ebenfalls das Fenster, aus dem ich schaue. Die digitale Kommunikation erweitert meine „Reichweite“ und erlaubt vielfältige Verbindung zu Menschen die physisch entfernt aber mir nah sind ebenso wie ungewollte bzw. erzwungene Kommunikation.

Mein Computer ist für mich …

… eine Maschine. Davon habe ich drei in Besitz: Laptop, Tablet und Smartphone. Vor unendlich vielen Jahren als kleiner Junge habe ich immer die Kommunikatoren bzw. Assistenten in den Perry Rhodan Filmen und der Raumschiff Enterprise Serie bewundert. Das wollte ich immer haben, etwas ähnliches scheint das Smartphone zu sein.

Wirklich gut! Die größte Chance durch die Digitalisierung ist…

… mir jedenfalls unbekannt, da ich heute nicht vorhersehen kann was ich morgen wissen werde. Von daher ist mir das Verwenden von Superlativen ein Greuel. Ich würde mir aber Fortschritte im Bereich der Medizin wünschen, denn die Digitalisierung eröffnet die Chance personalisierte Medizin technisch und auch wirtschaftlich möglich zu machen. Eine weitere Chance ist das Zugänglichmachen von Wissen, gerade auch Wissen, das ganz spezielle Antworten auf verzwickte Fragen im Alltagsleben gibt.

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Schlapphut und Alice

Einen leibhaftigen Schlapphut sehe ich bewußt in dieser Woche zum ersten Mal, einen Schlapphut aus der Behördenleitung. Ein Mann mittleren Alters mit Streichholzhaarschnitt trägt auf einer Konferenz vor. Wenn ich ihn beobachte wird mir klar, er könnte im Aussehen und Habitus auch in der Managemetebene eines beliebigen Unternehmens tätig sein. Er beschreibt die Werte der Arbeit seiner Behörde. „Dienstleister der Demokratie“ ist so eine einlullende Beschreibung, ist es Marketingsprech?. Ein wenig zieht sich mein Magen zusammen, ich fühle mich unwohl. Ob der Mensch das glaubt was er sagt? In der anschließenden kurzen Fragerunde bleiben alle Fragen mit Hinweis auf Geheimhaltung unbeantwortet und so scheint mein vorgefaßtes Bild von solchen Behörden wieder zurechtgerückt.

Am Wochenende findet über zwei Tage eine Konferenz zu „Überwachung und Recht“ statt, hochinteressant aber das Thema ist anstrengend, insbesondere wenn man die Argumente des Anderen nicht gleich beseite wischt sondern versucht zu prüfen. Was hat das mit Alice zu tun? Nichts natürlich, aber Dark Shadows läuft gerade im TV und Alice Cooper hat einen Auftritt.

Gedanken zum Suchmaschinenurteil des EuGH

Das Suchmaschinenurteil des EuGH ist bereits eine Weile gesprochen und ich habe dazu eine Menge Einschätzungen gelesen, war auf Veranstaltungen dazu, bin aber letzten Endes immer noch ratlos was denn die Konsequenzen sind. Mit Konsequenzen meine ich Konsequenzen sowohl im Suchmaschinenbereich als auch in anderen Kontexten. Die Meinungen dazu divergieren vehement. Mich hat überascht, daß es tatsächlich Leute überascht wenn das Gericht meint eine Suchmaschine verarbeite personenbezogene Daten. Was anderes sollte die Indexierung von Inhalten mit Namen und ihre (listenhaften) Präsentation sein? Auch der Hinweis, eine Suchmaschine müsse eine Abwägung eigener Interessen mit dem schutzwürdigen Interesse des Betroffenen durchführen ist eigentlich keine große Überaschung. Die Einschätzung eine rechtmäßig veröffentlichte personenbezogene Information in einem Informationssysteme sei in einem anderen kritisch kann doch so neu ebenfalls nicht sein. Wenn der Staat mich als Blogbetreiber zwingt ein Impressum mit personenbezogenen Daten bereit zu halten, da ist der Zweck klar und es heißt nicht, daß die Nutzung dieser veröffentlichen Information zu anderen Zwecken und in anderen Information-ssystemen rechtmäßig wäre. Allerdings sind das im Urteil ausgesprochene Marktortprinzip und der Handlungsrahmen zur Interessensabwägung so nicht erwartet. Die Bevorzugung der schutzwürdigen Interessen vor der Meinungsfreiheit gibt ja eben keinen wirklichen Abwägungsrahmen vor. Aber das ist etwas, was noch mit Leben ausgefüllt werden muß und scheint so noch offen zu sein. Ist das Marktortprinzip auch in anderen Kontexten so anwendbar? Ich habe auch da schon Zweifel von Juristen gehört und auch das scheint ebenfalls offen.

Für viele Leute gehören Suchmaschinen zur Infrastruktur, die in diesem Rahmen die Aufgabe hat dezentrale Inhalte zu zentralisieren und für die Nutzer erst verfügbar zu machen und schreiben so den Suchmaschinen besondere Eigenschaften zu, die bei der vorgenannten Interessensabwägung zugunsten der Meinungsfreiheit besonderes Gewicht bekommen sollten. Das ist umstritten und die Diskussion sicher noch nicht beendet. Das EuGH hat ein Urteil zu einfach verketteten Datenverarbeitungen gesprochen. Der technologische Fortschritt wird verkettete Datenverarbeitungen noch beschleunigter, quasi explosionsartig, vermehren und unüberschaubare Wege des Datenflusses generieren. Dabei die schutzwürdigen Interessen der Nutzer zu wahren wird eine Herkulesaufgabe sein, die nur im Zusammenspiel von Geistes- und Sozialwissenschaften, Technik und Recht gelöst wird.

Bußgeld gegen Betreiber einer Blog-Plattform

Carlo Piltz berichtet in seinem Blog über das Verhängen eines Bußgeldbescheids der spanischen Datenschutzaufsichtsbehörde gegen Google als den Betreiber der Blog-Plattform „Blogger“. Hintergrund ist die Interpretation der „Cookierichtlinie“ in 2009/136/EG durch die Aufsichtsbehörde. Auf „Blogger“ werden Cookies zu Webanalyse- und Werbezwecken gesetzt. Der Blogbetreiber erhält dazu vom Plattformbetreiber weder ausreichend Information noch hat er die Möglichkeit das Setzen der Cookies zu unterbinden. Der Betreiber der Plattform informiert auch nicht die Besucher der jeweiligen Blogs in ausreichendem Maße. Um das mal für mich selber in die hiesige Datenschutzsemantik zu übersetzten scheint es so zu sein als sehe die spanischen Aufsichtsbehörde den Plattformbetreiber als „Verantwortliche Stelle“. Er hat die aus dieser Position resultierenden Pflichten gegenüber Blogbetreiber und Blogbesucher: die Pflicht der Information, die Pflicht Zugang zu den erhobenen Daten zu gewährleisten, eine Widerspruchs- /Einwilligungsmöglichkeit gegen bzw. für die Datenerhebung bereit zustellen.

Die Erwägungen der Spanier gelten natürlich auch für weitere Plattformen wie z.B. WordPress.com oder Tumblr. Die Betreiber dieser Plattformen, Automattic und Yahoo, sollten sich ggf. fragen wie sie diese Erwägungen bewerten und ob sie für ihre europäischen Blogbetreiber nicht einige unterstützende Tools zur Verfügung stellen sollten. Ich selber habe in diesem Blog vor drei Jahren meine Datenschutzerklärung angepaßt und die Widerspruchsmöglichkeiten aktualisiert; das Ganze ohne Unterstützung von Automattic, dem Betreiber von WordPress.com. Heute abend habe ich noch mal kurz nachgesehen ob Automattic Cookies zu Webanalyse- oder Werbezwecken über mein Blog dropped und stelle fest, daß da von ihm nichts gesetzt wird, ebenfalls nicht in html 5 Local Storage. Bei meinem Tumblr sieht das ganz anders aus, diverse Tracker zu den genannten Zwecken werden gesetzt.

Wird spannend sein zu sehen ob weitere Enforcements anderer Aufsichts-behörden folgen, die Spanier jedenfalls scheinen gerade in diesem Sinne einen Lauf zu haben.

Was haben Boquerones fritos mit der re:publica zu tun?

Oha, im letzten Jahr hatte ich meine Eindrücke zur re:publica nicht im Blog festgehalten, mach ich aber für die diesjährige. Ich fange mit dem Wichtigsten an, den Inhalten, wobei ich hier selektiv vorgehe und nur die für mich spannensten notiere:

Inhalte

Überwachung durch die Geheimdienste war ein Schwerpunkt der re:publica 2014. Zu dem Thema habe ich die Session „Geheimdienste vs Demokratie“ mit Markus Löning, Katja Gloger und Christian Flisek gesehen. Mir geht es darum das politisch-institutionelle Procedere der Aufklärung und Kontrolle zu verstehen, zu verstehen was der NSA-Untersuchungsausschuß leisten kann und ob ihre Mitglieder überhaupt wollen. Mit dem Verständis wird mir klarer werden ob und wie auch von außerhalb des institutionellen Gefüges dieses Vorgehen begleitet werden kann. Der Talk war interessant, erste, eher zarte Änderungen zu Stärkung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber den Geheimdiensten wurden besprochen.
Die Sessions zu Big Data waren für mich der zweite wichtige Bereich. Hervorzuheben ist der Vortrag von Viktor Mayer-Schönberger, der mich dazu bewogen sein Buch zu Big Data zu lesen. Zum Weiterdenken haben mich seine Bemerkungen zur Umgestaltung des Datenschutzes im Big Data Bereich angeregt. Ähnlich wie Martin Rost (ULD) in seinem Artikel zur „Soziologie des Datenschutzes“ (2013) argumentiert Mayer-Schönberger mit der strukturellen Machtasymmetrie zwischen Organisation und Individuum, die nicht mit individalisierten Einwilligungslösungen zum Verschwinden gebracht werden können. Es ist nach diesem Verständis Aufgabe der Politik kollektive Regularien zu finden. Meines Erachtens bräuchte dazu nicht einmal das Verbotsprinzip abgeschafft werden sondern Erlaubnistatbestände könnten formuliert werden, die organisations-intern und -extern kontrollierbar sein müssten und bei Vergehen strafbewehrt wären.
Leider habe ich die Sessions zur Maker Bewegung in Afrika verpaßt. In die Kategorie Maker oder Bricolage topfe ich etliche der Talks. Von „Programmieren für Nullcheckerbunnies“ bis „Web 1.0 + 2.0 remixen: Digitale Identität zurück erlangen!“ gab es einiges, daß zum Selbermachen, zum Tüfteln und Andersdenken eingeladen hat. Den gut besuchten Vortrag von @holadiho über seine Rasberry PI-Projekte kategorisiere ich mit diesem Label ebenso wie @jbennos „Open Foresight – Vorhersagen über die Zukunft mit offenen Daten und frei verfügbaren Werkzeugen“. Do-it-yourself und Tüfteln scheint sich mir vom spießig wirkenden Heimwerken des letzten Jahrhundert zu einem Ding mit emanzipatorischem Kern gewandelt zu haben.
Das menschliche Miteinander, den Respekt vor dem Anderen, die Debattenkultur thematisierten @fraeulein_tessa sowie @habichthorn jeweils in ganz eigener Weise. Teresas Talk über Gewalterfahrungen und mangelnden Respekt von Onlineaktivisten auch und gerade untereinander machen sehr nachdenklich. Frau Habichts Vortrag über das Entlieben in Zeiten des Internets war ein feiner, auch mit Selbstironie durchsetzter Vortrag.
Obwohl ich Holm Friebes Buch „Die Stein-Strategie“ bereits gelesn hatte war ich neugierig auf seine Session. In betont lässiger Manier hat er den Talk auch durchgezogen, mir scheint er hat sie wirklich verinnerlicht. Das Buch empfehle ich nachdrücklich.

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Postkartenanalogie

Da kommt doch dieser unsinnige Vergleich auf, der Uhl von der CSU bringt ihn aber das ist eigentlich irrelevant, denn die Opper- und Hartmänner dieser Welt von der SPD ticken genau so. Der Vergleich gehe in etwa so:

Der geneigte Schreiber einer e-Mail brauche sich nicht zu wundern, wenn man die lesen könne, denn sie sei wie eine Postkarte, da könne ja auch jeder draufschauen, sie sei öffentlich. Die e-Mail möge man verschlüsseln (sonst sei man selber schuld).

Nun ist natürlich klar, daß in diesem Vergleich, die in der Politik stets anwesende Argumentationsstruktur der eristischen Dialektik innewohnt. Eine Postkarte ist vom Briefgeheimnis geschützt, die dürfen die Herren Uhl sowie die Opper- und Hartmänner dieser Welt, samt den von ihnen vertretenen Sicherheitsapparate nicht einfach so lesen und die Inhalte verwenden. Selbiges gilt selbstverständlich für die e-mail, hier gilt das TKG. Die Politik weiß also, daß personenbezogene Daten der Bürger auch wenn sie nicht eingetütet, verschlüsselt oder hinter Stahltüren verschlossen sind, von ihnen und ihren Sicherheitsapparaten und auch Unternehmen nicht anlaßlos verwendet werden dürfen. Was also soll der Vergleich?
Ich meine, der Vergleich ist ja nicht an den interviewenden Journalisten adressiert, nein, das staunende Publikum soll einfach für dumm verkauft werden. Schade eigentlich.

Publizität muß gewollt werden

Wie würde eigentlich Immanuel Kant das Internet finden, wäre er begeistert, wäre er entsetzt, wie würde er es nutzen? Ein Interview in der FAZ mit dem Philosophieprofessor Markus Gabriel nähert sich der Frage an. Ich empfehle den Artikel im Ganzen zu lesen. Er beleuchtet Kants Konzept der Öffentlichkeit, das sich im Internet in neuer Weise bildet. Einerseits positiv gesehen als Manifestation einer umfassende Öffentlichkeit, andererseits mit einer Geschwindigkeit und in einer Intransparenz, die die Urteilskraft beeinträchtigen kann. Diese Gedanken möchte ich vorausschicken um mit ihnen im Hinterkopf eine staatliche Praxis zu betrachten, die orthogonal zu Kants Öffentlichkeitsgedanken steht.
Umfangreiche Abhörmaßnahmen wie Prism und Tempora amerikanischer und britischer Geheimdienste, die die internationale Kommunikation betreffen werden mit Hilfe von Kants Rechts- und Geschichtsphilosopie kritisch beleuchtet. Sowohl Thomas Stadtler als auch Erbloggtes nehmen sich der kritischen gesellschaftlichen Sichtweise Kants an und analysieren das staatliche Handeln. Es ist sicher keine Überaschung, daß beide zu dem Schluß kommen, daß dieses staatliche Handeln Unrecht im Sinne Kants ist und ich mich ihrer Sichtweise anschließe. Allerdings gibt es meines Erachtens noch eine vorgelagerte, individuelle Ebene, die noch zu betrachten wäre.
Dazu möchte ich Jens Best sinngemäß zitieren, der erst neulich bemerkte, daß die Meinungsfreiheit in Deutschland nicht wohl gelitten sei. Dies bringt mich zu Kants kurzem Aufsatz Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? Zu Beginn des Texte stehen die berühmten Sätze:

Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

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Repressive Demenz

Der Nico hat einen sehr schönen Blogpost zur merkwürdigen Haltung eines SPD-Politikers zur Vollüberwachung der deutschen Bevölkerung, der Vorratsdatenspeicherung einerseits und zum amerikanischen Überwachungsprogramm Prism andererseits geschrieben. In seinem Artikel drückt er sein Unverständnis für diese Haltung wie folgt aus:

Ich verstehe nicht, was mit Menschen passiert, sobald sie anfangen, sich mit Innenpolitik auseinanderzusetzen, warum sie immer gleich bereit sind, die Freiheiten der Einzelnen zu opfern für mehr suggierte Sicherheit, die tatsächlich aber nie gegeben ist.

Dieses beobachtbare Phänomen möchte ich in Anlehnung an Manfred Spitzer als „Repressive Demenz“ bezeichnen. Ich sehe zur Zeit zwei Erklärungen. Zum ersten wird von einem solchem Politikbereich, in dem es immer um die Beschränkung von Bürgerrechten geht, ein bestimmter Menschenschlag angezogen, der darauf, um es flapsig zu sagen, konditioniert ist. So finden sich Gleichgesinnte und verstärken ihre Positionen, gerade auch, wenn von den Vertretern der Sicherheitsbehörden Forderungen an sie herangetragen werden. Die andere Erklärung ist, daß einige Menschen mit bürgerrechtlicher Einstellung bei der gemeinsamen der Arbeit mit Vertretern der Sicherheitsbehörden in einem zunehmenden Gruppendenken ihre Urteilskraft so modifizieren, daß sie zur Wahrnehmung anderer Positionen nicht mehr in der Lage sind. Die beiden Wege sind nicht disjunkt.

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Schutzwaffe, ein Wieselwort

Die Vorgänge bei der gestrigen Blockupy-Demonstration in Frankfurt lassen mich über den Begriff Schutzwaffe erneut nachdenken. Natürlich hat sich neusprech.org dem Thema bereits angenommen und die Wikipedia kommt zu folgendem Ergebnis:

Der Begriff Schutzwaffe oder passive Waffe bezeichnet diejenigen Teile der Ausrüstung einer Person, die nicht zum Angriff, sondern zum Schutz des Trägers gegen Waffenanwendung bestimmt sind.

Dieses ist eine Positivdefinition, die allerdings in der gelebten politischen Praxis gerade in Verbindung mit dem Versammlungsrecht zu höchst unerfreulichen Konsequenzen führen kann. Sagt doch das Grundgesetz Artikel 8:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Nun mag man sich schnell darüber einigen was eigentlich eine Waffe sein könnte, Messer, Pistole, ja auch wer mit einem Basballschläger zu einer Demonstration geht, möge sich nicht beklagen wenn ihm die Teilnahme durch die Polizei verwehrt wird. Durch die Einführung des Dysphemismus Schutzwaffe werden nun das öffentliche Recht, ich meine hier die Befugnisse der Polizei, in grotesker Weise ausgedehnt, denn eine negative Definition, „was ist nicht eine Schutzwaffe“, schließt nur die oben versucht zu skizzierende Definition von Waffen an sich ein und stellt als unbestimmter Rechtsbegriff Dinge, die eine Person am Körper trägt oder in den Händen hält in inflationärer Art und Weise unter Generalverdacht. Damit kann zumindest jede, vom politischen Establishment ungewünschte Demonstration angehalten und beendet werden. Natürlich kann das abschließend von den Verwaltungsgerichten geklärt werden, die dann in mühseliger Art und Weise, sich auch gegebenenfalls widersprechend, urteilen müssen was angemessen ist und was nicht.
Meiner Auffassung nach sollten die  entprechenden Paragraphen aus dem Versammlungsrecht, was nunmehr Ländersache ist, zumindestens bei rot-grünen Parlamentsmehrheiten gekippt werden; diese Vorschriften sind in einer Demokratie unangemessen.

Gemeinsam für die Netzneutralität!

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Die Netzneutralität muss gesetzlich verankert werden, denn sie betrifft uns alle! Auch wenn sich viele Bürger unter dem Ausdruck Netzneutralität nicht viel vorstellen können, werden sie die Auswirkungen der weiteren Aufweichung der Netzneutralität zu spüren bekommen. Dienste werden teurer oder schlechter erreichbar oder gar unbenutzbar.

Die Netzneutralität ist der Garant dafür, dass alle Inhalte und alle im Netz angebotenen Dienste diskriminierungsfrei übertragen werden, also gleichbehandelt werden. Das ist wichtig, weil wir nicht wollen, dass einzelne Telekommunikationsanbieter ihre eigene Dienste oder Inhalte bevorzugt verfügbar machen.

Das Internet ist mittlerweile aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Wir nutzen das Internet tagtäglich für die Kommunikation mit Freunden und Familie, wir nutzen das Netz für unsere Arbeit und wir nutzen es zum Entertainment, genauso wie wir im Netz einkaufen oder Bildungsangebote wahrnehmen. Diese Vielfalt, diese Erreichbarkeit der unterschiedlichsten Inhalte, macht das freie Netz so attraktiv und ermöglicht unserer Gesellschaft die vielfältigsten Formen der Teilhabe. Das freie Netz basiert auf dem Prinzip der Netzneutralität.

Weitere Infos findet ihr auf echtesnetz.de

(Dieser Beitrag ist Teil eines Posts von Nico Lumma im Blog des Vereins D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt)